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Europäische Regelungen (Richtlinien)
Wasserrahmenrichtlinie - WRRL (2000/60/EG)
Die WRRL verfolgt einen integrativen ganzheitlichen Ansatz für den Schutz aller Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser). Die Gewässerbiologie erhält neben dem chemischen Zustand ein großes Gewicht bei der Beurteilung der Gewässerbeschaffenheit. Ziel ist die europaweite Erreichung des guten Zustandes der Gewässer. Die Öffentlichkeit wird über Entscheidungsprozesse zur Gewässerbewirtschaftung informiert und kann darauf Einfluss nehmen. Ökonomische Aspekte sollen berücksichtigt werden.
Das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Oberflächengewässer in einen guten Zustand zu bringen (d.h. in einen zumindest "guten" ökologischen und chemischen Zustand), soll spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (im Jahre 2015) erreicht sein.
- guter chemischer Zustand (Definition): Der chemische Zustand, den ein Oberflächenwasserkörper erreicht hat, in dem kein Schadstoff in einer höheren Konzentration als den benannten Umweltqualitätsnormen vorkommt.
- guter ökologischer Zustand (Definition): Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässertyps zeigen geringe anthropogene Abweichungen an, weichen aber nur in geringem Maße von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen.
Die WRRL gibt einen ambitionierten Zeitplan vor: 2003 Umsetzung in nationales Recht 2004 Bestandsaufnahme 2006 Abstimmung des Überwachungsprogramms 2009 Aufstellung von Maßnahmenprogrammen & Aufstellung und Veröffentlichung von Bewirtschaftungsplänen 2012 Umsetzung der Maßnahmen in die Praxis 2015 Erreichung der Umweltziele.
(Text WRRL | Die Wasserrahmenrichtlinie (Broschüre BMU/UBA) | Ergebnisse der Bestandsaufnahme in Deutschland 2004 (Broschüre BMU/UBA) | Informationsportal zur WRRL (Grüne Liga e.V.))
Ergänzend zu den in der WRRL formulierten Zielen und Anforderungen für einen guten chemischen Gewässerzustand wurde im Dezember 2008 die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (2008/105/EG) verabschiedet. In dieser Tochterrichtlinie werden für Stoffe, die nach der WRRL als besonders problematisch eingestuft wurden (prioritäre Stoffe), Grenzwerte genannt, die zur Erreichung eines guten chemischen Gewässerzustandes einzuhalten sind.
( Text Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (2008/105/EG))
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Hochwasserschutzrichtlinie (2007/60/EG)
Zur Begrenzung von Hochwasserrisiken trat im November 2007 die Hochwasserschutzrichtlinie (2007/60/EG) in Kraft. Danach muss bis zum 22.12.2012 eine Beurteilung der Hochwasserrisiken in den einzelnen Flussgebietseinheiten erfolgen. Für die identifizierten Hochwasserrisikogebiete sind bis zum 22.12.2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko-Karten zu erstellen. Die Karten dienen als wesentliche Grundlage für die Erarbeitung von Hochwasserrisiko-Managementplänen, die im unmittelbaren Bezug zu den Maßnahmenplänen der WRRL stehen sollen und bis zum 22.12.2015 zu erstellen sind. Wie bei der WRRL wird großer Wert auf die Information und aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei allen Umsetzungsschritten der Richtlinie gelegt.
(Text Hochwasserschutzrichtlinie (2007/60/EG))
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Badegewässerrichtlinie (76/160/EWG) / (2006/7/EG)
Im Jahre 1976 wurde die EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer verabschiedet. Durch die jährliche Veröffentlichung eines Berichtes über die Qualität der Badegewässer führte sie zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung.
Die Qualität der Badegewässer wird über die Kontrolle der mikrobiologischen Kenngrößen Gesamtcoliforme Bakterien, Fäkalcoliforme Bakterien, Streptococcus faecalis und Salmonellen bestimmt. Folgende Leit- und Grenzwerte existieren für diese Kenngrößen:
| Kenngröße |
in Wasserprobe von |
Leitwert |
Grenzwert |
| Gesamtcoliforme Bakterien |
100 ml |
500 |
10000 |
| Fäkalcoliforme Bakterien |
100 ml |
100 |
2000 |
| Streptococcus faecalis |
100 ml |
100 |
. |
| Salmonellen |
1000 ml |
. |
0 |
(Text Badegewässerrichtlinie (76/160/EWG))
Am 15. Februar 2006 wurde eine novellierte Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung beschlossen, die ab 2008 schrittweise umgesetzt wird und ab 2015 die Badegewässerrichtline (76/160/EWG) ersetzt:
In Zukunft sollen die beiden mikrobiologischen Kenngrößen E.coli und Darmenterokokken sowie eine Sichtkontrolle für die Beurteilung der Qualität der Badegewässer herangezogen werden.
Für Binnengewässer sind für die Kenngrößen E.coli und Darmenterokokken folgende Werte festgelegt:
| Kenngröße |
Ausgezeichnete Qualität |
Gute Qualität |
Ausreichende Qualität |
| Darmenterokokken [in KbE (Koloniebildende Einheiten)/100 ml] |
200(*) |
400(*) |
330(**) |
| Escherichia coli (E.coli) [in KbE (Koloniebildende Einheiten)/100 ml] |
500(*) |
1000(*) |
900(**) |
(*) nach 95-Perzentil-Bewertung (**) nach 90-Perzentil-Bewertung
(Text novellierte Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG))
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weitere relevante EU-Richtlinien (Auswahl)
EU-Richtlinien sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich und müssen innerhalb bestimmter Fristen in nationale Gesetzeswerke überführt werden.
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